Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigen Schäden sind Sie verpflichtet, die Polizei zu rufen, wenn an dem Ereignis ein Dritter als Geschädigter oder möglicher (Mit-)Verursacher beteiligt ist oder fremdes Eigentum - abgesehen vom Mietwagen - beschädigt wurde. Bei Schadensereignissen mit Drittbeteiligung dürfen Sie ein Schuldanerkenntnis erst nach vorheriger Zustimmung durch uns abgeben. Sie verpflichten sich, uns zunächst unverzüglich telefonisch unter +43 5 1778 73 33 über Schadensereignisse zu informieren und nachfolgend über alle Einzelheiten schriftlich in allen Punkten vollständig und sorgfältig zu unterrichten. Ereignet sich der Schaden im Inland, ohne dass Sie verletzt wurden, hat die schriftliche Unterrichtung binnen zwei Tagen, im Ausland binnen vier Tagen zu erfolgen. Wir sind bei einem teilweise oder gänzlich selbstverschuldeten Unfall dazu berechtigt, Ihnen für den mit der Schadensabwicklung verbundenen Aufwand eine Aufwandspauschale in Höhe der angefallenen Kosten zu verrechnen. Einen Unfallbericht finden Sie in der Bordmappe.