Allgemeine Geschäftsbedingungen

gültig ab 1. Mai 2022

§ 1 Gegenstand
§ 2 Fahrzeugnutzung
§ 3 Quernutzung
§ 4 Reservierung eines Fahrzeuges
§ 5 Nutzungsdauer
§ 6 Stornierung
§ 7 Überprüfung des Fahrzeuges vor Fahrtantritt
§ 8 Mitführen einer gültigen Fahrerlaubnis
§ 9 Benutzung der Fahrzeuge
§ 10 Haftung des Anbieters
§ 11 Haftung des Kunden
§ 12 Versicherung
§ 13 Unfälle, Diebstahl & Anzeigepflicht
§ 14 Rückgabe des Fahrzeuges
§ 15 Verspätung
§ 16 Technikereinsatz
§ 17 Zahlungsbedingungen
§ 18 Aufrechnung
§ 19 Sonstige Kosten, Gebühren & Verwaltungsstrafen
§ 20 Änderungen AGB
§ 21 Vertragsdauer und Sperrung
§ 22 Datenschutz
§ 23 Bonitätsprüfung 
§ 24 Pönale
§ 25 Sonstige Bestimmungen

§ 1 Gegenstand
Die Rail Equipment GmbH & CO KG, Operngasse 24,1040 Wien, FN 239061k („Anbieter“) als Tochtergesellschaft der ÖBB-Infrastruktur AG vermietet registrierten Personen („Kunden“) bei bestehender Verfügbarkeit Kraftfahrzeuge zur kurzzeitigen Nutzung („Kurzzeitmiete“).
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Registrierung auf der Buchungsplattform des Anbieters sowie allfälliger Vermittlungsplattformen (siehe § 17 dieser AGB), den dadurch geschlossenen Kund:innenvertrag und die jeweiligen Verträge über die Kurzzeitmiete der Produkte des Anbieters.
Für diese Produkte gelten jeweils unterschiedliche Preis- und Gebührenlisten. Durch den Abschluss des Kund:innenvertrags erwirbt der Kunde keinen Anspruch auf die Kurzzeitmiete zu den zum Zeitpunkt der Registrierung gültigen Preis- und Gebührenlisten bzw. der gültigen Kilometerpauschale. Es gelten ausschließlich die aktuellen Preise und Gebühren zum Zeitpunkt der Buchung (siehe § 17 dieser AGB).

§ 2 Fahrzeugnutzung
Fahrtberechtigt sind Personen, die einen Kundenvertrag mit dem Anbieter abgeschlossen haben und weitere vom Kunden angemeldete Personen („Tarifpartner“). Tarifpartner sind vom Kunden angemeldete weitere Personen, die ausschließlich im Namen und auf Rechnung des Kunden Fahrzeuge buchen können und fahrtberechtigt sind.
Das Fahrzeug darf ebenfalls mit Zustimmung des Kunden von einer anderen Person geführt werden. Diese Personen gelten ebenfalls als fahrtberechtigt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Fahrtberechtigten die Regelungen dieser AGB beachten. Auf die Haftung des Kunden nach § 11 dieser AGB wird hingewiesen.
Fahrtberechtigte Personen müssen ein Mindestalter von 18 Jahren aufweisen, mindestens ein Jahr eine gültige Lenkerberechtigung iSd Führerscheingesetzes (FSG) besitzen und fahrtüchtig sein. Der Kunde hat das Handeln der Fahrtberechtigten wie eigenes Handeln zu vertreten. Der Kunde muss jederzeit nachweisen können, wer das Fahrzeug gelenkt hat (z. B. bei Verwaltungsübertretungen).
Der Anbieter wird die Fahrzeugnutzung nur nach Vorlage und Kopie des Originalführerscheins des Kunden gewähren. Der Zugang zu Fahrzeugen mit eingebauter Zugangstechnik erfolgt mit einer Kundenkarte oder via Smartphone-App. Eine Weitergabe der Kundenkarte und/oder der Zugangsdaten für die Nutzung via Smartphone-App an nicht fahrtberechtigte Personen ist nicht gestattet. Der Verlust oder Diebstahl der Kundenkarte bzw. der Zugangsdaten ist stets unverzüglich anzuzeigen. Widrigenfalls haftet der Kunde für alle durch den Verlust, Diebstahl oder die Weitergabe der Kundenkarte und/oder Zugangsdaten verursachten Schäden, insbesondere, wenn dadurch der Diebstahl von Fahrzeugen ermöglicht wurde. Im Falle des Verlustes wird dem Kunden eine Aufwands- und Kostenpauschale gemäß der zum Zeitpunkt des Anzeigens des Verlustes gültigen Preis- und Gebührenliste berechnet. Dem Anbieter bleibt es vorbehalten, Ersatz seines konkret eingetretenen Schadens zu verlangen. Werden dem Kunden weitere Zugangsmedien übergeben, findet diese Regelung sinngemäß Anwendung.
Sollten Fahrzeuge ohne eingebaute Zugangstechnik bereitgestellt werden, erhält der Kunde den Fahrzeugschlüssel bei der Fahrzeugübernahme vom Anbieter. Der Fahrzeugschlüssel ist dem Anbieter bei Fahrzeugrückgabe wieder auszuhändigen. Der
Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter die Änderung seiner Anschrift oder Zahlungsdaten unverzüglich mitzuteilen.
Anschriftenermittlungen kann der Anbieter dem Kunden in Höhe seines tatsächlichen Aufwands oder pauschaliert mit EUR 15,- in Rechnung stellen.
§ 3 Quernutzung
Der Kunde ist berechtigt, über sein Kundenprofil auch Fahrzeuge von Kooperationspartnern des Anbieters zu der für das jeweilige Produkt gültigen Preisliste (siehe § 17 dieser AGB) zu buchen, soweit dieses Angebot zur Verfügung steht.
1. Für die Nutzung solcher Fahrzeuge gelten diese AGB.
2. 
Der Kunde ist berechtigt, auch über mit dem Anbieter kooperierende Buchungsplattformen bzw. –portale Fahrzeuge zu der für das jeweilige Produkt gültigen Preisliste (siehe § 17 der AGB) zu buchen, soweit dieses Angebot zur Verfügung steht.
Vertragspartner des Kunden in Fällen von § 3 Absatz 1 und 2 bleibt der Anbieter.

§ 4 Reservierung eines Fahrzeuges
Der Kunde verpflichtet sich vor jeder Nutzung eines Fahrzeuges, dieses unter Angabe des Nutzungszeitraumes beim Anbieter zu buchen. Evtl. vorliegende Buchungsbeschränkungen sind zu beachten.
Die Buchung des Kunden stellt ein Angebot an den Anbieter zum Abschluss des Vertrages über die Kurzzeitmiete dar. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung des Anbieters zustande. Der Kunde hat kein Anrecht auf ein bestimmtes Fahrzeug. Der Anbieter ist berechtigt, ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug zur gebuchten Fahrzeugklasse bereitzustellen. Die in der Internet-Buchung angezeigten Fahrzeugmodelle sind Beispiele und können vom bereitgestellten Fahrzeug abweichen. Für den telefonischen Buchungsservice wird ein Entgelt gemäß der jeweils gültigen Preis- und Gebührenliste erhoben.
Der Anbieter kann die Entgegennahme von Buchungen von angemessenen Vorauszahlungen auf den Mietpreis durch den Kunden abhängig machen.
Im Sinne des Carsharing Gedankens beschränken wir die Anzahl möglicher Vorausbuchungen auf 15 Buchungen und behalten uns vor, darüberhinausgehende Buchungen ohne Vorabinfo zu stornieren. Auffälliges Buchungs- und Stornierungsverhalten, wie insbesondere mehr als 15 kurzfristige Stornierungen innerhalb 1 Jahres, kann mit einer Sperre des Kundenkontos seitens ÖBB Rail&Drive sanktioniert werden.
§ 5 Nutzungsdauer
Die Nutzungsdauer umfasst den Buchungszeitraum. Der Buchungszeitraum beginnt jeweils im Viertelstundentakt (Beispiel: 14:00 Uhr, 14:15 Uhr, 14:30 Uhr, ...).
Die Maximalbuchungsdauer einer Buchung beträgt 168 Stunden. Für Buchungen, die länger als 168 Stunden dauern sollen, ist die vorherige Zustimmung des Anbieters einzuholen.
§ 6 Stornierung
Kann ein Kunde das gebuchte Fahrzeug nicht nutzen, kann eine Stornierung erfolgen. Die Stornierung einer Buchung ist für den Kunden kostenfrei, wenn sie mindestens 24 Stunden vor Beginn der vorgesehenen Nutzung erfolgt. In allen anderen Fällen ist der Anbieter berechtigt, Stornokosten in Höhe von 50% des Nutzungsentgelts gemäß gültiger Preis- und Gebührenliste jedoch maximal den Preis für einen Nutzungstag (24 Stunden), zu erheben.

Tritt der Kunde eine gebuchte Fahrt nicht an und storniert diese auch nicht bzw. wird Rail&Drive nicht darüber informiert, entstehen Kosten in Höhe des Zeittarifs für die gebuchte Dauer.
Verkürzungen von Buchungen werden wie Stornierungen des verbleibenden Zeitraumes behandelt und mit 50% des Nutzungsentgelts gemäß gültiger Preis- und Gebührenliste jedoch maximal den Preis für einen Nutzungstag (24 Stunden) berechnet. Der Anbieter informiert den Kunden, wenn die gebuchte Fahrzeugklasse nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Der Kunde kann dann die Buchung kostenfrei stornieren oder im Rahmen der Verfügbarkeit auf eine andere Fahrzeugklasse umbuchen.
§ 7 Überprüfung des Fahrzeuges vor Fahrtantritt
Das Fahrzeug wird dem Kunden in betriebsbereiten und verkehrssicheren Zustand sowie mit den gesetzlich vorgesehenen Kennzeichnungsplaketten versehen übergeben.
Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf für den typischen Durchschnittskunden erkennbare Mängel/ Schäden und Verunreinigungen zu überprüfen und mit der im Auto befindlichen oder per App bereitgestellten Schadensliste abzugleichen. Zusätzlich ist die Vollständigkeit der Fahrzeugdokumente zu überprüfen. Sollten am Fahrzeug Mängel/ Schäden und/ oder Verunreinigungen vorhanden sein, die sich nicht auf der Schadensliste befinden, so hat der Kunde diese nicht dokumentierten Mängel/ Schäden und/ oder Verunreinigungen vor Fahrtantritt dem Rail&Drive Kundenservice zu melden und per Versand eines aussagekräftigen Fotos an info.railanddrive@oebb.at zu dokumentieren.
Fehlende Dokumente und fehlendes, insbesondere gesetzlich vorgeschriebenes Zubehör (z.B. Warnweste, Pannendreieck, Erste-Hilfe-Kasten aber auch Park-/ Tankkarten, Eiskratzer etc.) sind ebenfalls dem Rail&Drive Kundenservice vor Fahrtantritt zu melden.
Wenn das Fahrzeug ohne Beanstandung in Betrieb genommen wird, gilt es als sauber, unbeschädigt (mit Ausnahme der in der Schadensliste eingetragenen Schäden von Vornutzern) und ohne fehlendes, insbesondere gesetzlich vorgeschriebenes Zubehör übernommen.
Witterungsbedingt (z.B. bei Schneefällen, plötzlich auftretendem Glatteis etc.) kann es bei den im Freien befindlichen Parkflächen zu Beeinträchtigungen betreffend sofortiger Benutzbarkeit und Erreichbarkeit des Fahrzeuges kommen.
In derartigen Fällen kann die Einhaltung der üblichen Qualitätskriterien nicht gewährleistet werden. Daraus können gegen den Anbieter keine Gewährleistungs- oder sonstige Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Der Jahreszeit entsprechende Witterungsbeeinträchtigungen, die vom Kunden mit den im Fahrzeug befindlichen Hilfsmitteln (z.B. Eiskratzer, Handbesen) den Vorschriften der StVO entsprechend beseitigt werden können, berechtigen den Kunden nicht zur kostenfreien Stornierung der Fahrzeugbuchung.
Die Leistung des Anbieters umfasst außerhalb der Zeiten von 06:00 bis 22:00 nicht die Schneeräumung der Wege zum Fahrzeug sowie – falls zur gefahrlosen Inbetriebnahme erforderlich – der Flächen zwischen den Fahrzeugen. Dafür hat der Kunde in dieser Zeit
selbst Sorge zu tragen. Aus einer mangelhaften Schneeräumung außerhalb der Zeiten von 06:00 bis 22:00 können somit gegen den Anbieter keinerlei Ansprüche geltend gemacht werden. Diese Verpflichtung des Kunden wurde bei der Bemessung des Entgelts für die Fahrzeugmiete berücksichtigt.
§ 8 Mitführen einer gültigen Fahrerlaubnis
Der Kunde verpflichtet sich, bei jeder Fahrt seine gültige Fahrerlaubnis mitzuführen bzw. sicherzustellen, dass sonstige fahrtberechtigte Personen eine gültige Fahrerlaubnis mitführen. Die Fahrtberechtigung gem. § 2 dieser AGB ist an den fortdauernden, ununterbrochenen Besitz einer Fahrerlaubnis und die Einhaltung aller darin enthaltenen Bedingungen gebunden. Sie erlischt im Falle des Entzuges, der vorübergehenden Sicherstellung oder des Verlustes der Fahrerlaubnis automatisch. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter vom Wegfall oder der Einschränkung der Fahrerlaubnis unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Bzgl. der Registrierung mit bzw. dem Mitführen von nicht österreichischen Führerscheinen wird auf das österreichische Führerscheingesetz verwiesen: Ausländischer Führerschein – Umschreibung (SDG) (oesterreich.gv.at)
§ 9 Benutzung der Fahrzeuge
Der Kunde hat die Fahrzeuge sorgsam zu behandeln und gemäß den Anweisungen in den Handbüchern, den Fahrzeugunterlagen und den Herstellerangaben zu benutzen. Das Fahrzeug ist sauber (der Begriff „sauber“ bezieht sich immer auf den Innen- und Außenzustand des Fahrzeugs) zu hinterlassen und ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern.
Rauchen (einschließlich jeder Art von Zigaretten und E-Zigaretten) ist in den Fahrzeugen generell nicht gestattet. Die Station ist pfleglich zu behandeln, eventuell vorhandene Tore oder Absperrungen sind nach der Durchfahrt zu verschließen.
Bei einer über gewöhnliche Gebrauchsspuren hinausgehenden Verschmutzung des Innenraums eines Fahrzeugs durch den Kunden werden Reinigungskosten in Höhe des Aufwands bzw. laut aktueller Gebührenliste berechnet. Als verschmutzt im vorstehenden Sinne gilt ein Fahrzeug insbesondere, wenn es Flecken, Abfall, Grünschnitt, Asche, Tabakgeruch, Verschmutzung durch Transport von Tieren oder ähnliches aufweist.
Jedes Fahrzeug ist mit zwei Tankkarten ausgestattet. Das Fehlen dieser Tankkarten ist dem Anbieter vor Fahrtantritt telefonisch zu melden.
Der Verwendungsausschluss von „Premium-Kraftstoffen“ ist zu beachten: Sofern nicht anders angegeben, ist die Betankung mit Premiumkraftstoffen (z.B. „Aral Ultimate“, „Shell V-Power“ o.ä.) nicht gestattet. Die allfälligen Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
Der Kunde verpflichtet sich, die Tankkarten ausschließlich zum Ankauf von Treibstoff und Scheibenfrostschutzmittel zu verwenden. Betreffend Auslandsfahrten gilt, dass für Zubehör, welches über das in Österreich gesetzlich vorgeschriebene hinausgeht (wie z.B. mehrere Warnwesten, Reserveglühbirnen oder Schneeketten, aber auch Vignetten), der Nutzer/ Kunde eigenverantwortlich ist. Für diese Teile ist auch der Kauf über die Tankkarten nicht zulässig.
Die Nutzung der Fahrzeuge ist nur innerhalb Europas gestattet. Es ist untersagt, das Fahrzeug zur gewerblichen Personenbeförderung, zu motorsportlichen Übungen, zu Test- oder Übungszwecken, zur Weitervermietung oder für Werbemaßnahmen des Kunden, zum Transport von Gegenständen, die aufgrund ihrer Form, Größe oder ihres Gewichts die Fahrsicherheit beeinträchtigen oder den Innenraum beschädigen können, zum Abschleppen von Anhängern, Fahrzeugen oder sonstigen Gegenständen, zum Befahren unwegsamen Geländes aufgrund der erhöhten Gefahr der Beschädigung des Fahrzeugunterbaus bzw. der Bereifung, zum
Transport von Tieren, es sei denn, diese befinden sich in einem geschlossenen Käfig oder in einer Transportbox, der/ die sicher im Kofferraum verstaut ist oder zu sonstigen rechtswidrigen Zwecken zu benutzen und/ oder nicht berechtigten Dritten zur Verfügung zu stellen.
Bei Elektrofahrzeugen ist darauf zu achten, dass die beiden fahrzeugeigenen Ladekabel während der Nutzung immer im Fahrzeug mitzuführen sind.

An der Ladesäule vergessene Ladekabel können dem Kunden im Diebstahlsfall in Rechnung gestellt werden. Das Laden an öffentlichen Ladesäulen unter Verwendung der Ladekarte darf nur für die Dauer der Ladung erfolgen, allfällige Strafgebühren der Ladesäulenbetreiber für Parkvorgänge werden dem Kunden in Rechnung gestellt
Alle Fahrzeuge sind mit einer digitalen Vignette für die Nutzung der österreichischen Autobahnen ausgestattet.
§ 10 Haftung des Anbieters
Die Haftung des Anbieters ist mit Ausnahme der Haftung für Personenschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit nicht Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung besteht. Eine Haftung für im Fahrzeug vergessene oder zurückgelassene Gegenstände wird nicht übernommen. Fundsachen sind dem Rail&Drive Kundenservice zu melden und im Fahrzeug zu belassen.

Soweit die Erbringung einer vertraglichen Leistungspflicht aufgrund eines Ereignisses, auf deren Eintritt der Anbieter – auch nicht durch angemessene Vorsichtsmaßnahmen – keinen Einfluss nehmen kann (etwa höhere Gewalt oder Streik), verhindert wird, ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
§ 11 Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für die Einhaltung dieser AGB sowie für den sachgemäßen Umgang mit dem jeweiligen Fahrzeug in vollem Umfang.
Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde seine Meldeadresse im Kundenportal aktuell zu halten.
Neben dem eigentlichen Schaden hat der Kunde für alle Begleit- und Folgeschäden einzustehen und den Anbieter schad- und klaglos zu halten, sofern keine Bedeckung durch die Versicherung besteht. Dem Kunden wird dabei entsprechend § 2 dieser AGB das Handeln der Fahrtberechtigten wie eigenes Handeln zugerechnet, für deren Verhalten der Kunde gleichfalls haftet. Die Haftung des Kunden erstreckt sich auch auf die Schadennebenkosten, wie z. B. Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Ansprüche Dritter und Nutzungsausfall. Hat der Kunde seine Haftung aus Unfällen für Schäden des Anbieters durch die Vereinbarung von gesonderten Versicherungsleistungen ausgeschlossen und/ oder beschränkt, bleibt seine Haftung in allen Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit sowie in den Fällen, die zum Entzug des Versicherungsschutzes wegen eines Fehlverhaltens des Kunden oder Tarifpartners bzw. Fahrtberechtigten führen, in vollem Umfang – auch über die Selbstbehalte hinaus – bestehen. Der Kunde haftet für von ihm zu vertretende und von Fahrtberechtigten begangene Verkehrsstrafen- und Besitzstörungshandlungen sowie für Verstöße gegen sonstige straßenverkehrsrechtliche Vorschriften (z.B. Verstöße im Straßenverkehr) selbst (nachfolgend „Ordnungswidrigkeiten“). Die Kosten des Anbieters für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten trägt der Kunde, wobei dafür eine Pauschalgebühr gemäß gültiger Preis- und Gebührenliste erhoben wird.
Bei der Nutzung eines Elektrofahrzeuges sind die dazugehörigen Ladekabel während der Nutzung stets im Fahrzeug mitzuführen. Aufwendungen, die dem Anbieter aus einer Missachtung dieser Anordnung entstehen, werden dem Kunden gemäß gültiger Preis- und Gebührenliste oder tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt. Zudem ist der Anbieter berechtigt, Kosten für die Bergung von Fahrzeugen sowie deren Nutzungsausfall in Rechnung zu stellen, die durch eine Nichtbeachtung von
Lade- bzw. Tankfüllstand und Restreichweite entstehen. Der Kunde hat insbesondere die Warnung des Bordcomputers zu beachten, dass sich nur noch wenig Kraftstoff im Tank befindet und das Fahrzeug rechtzeitig zu betanken.
§ 12 Versicherung
Für alle Fahrzeuge besteht Haftpflicht- und Vollkaskodeckung mit den in der jeweils aktuellen Preis- und Gebührenliste angeführten Selbstbehalten. Die jeweiligen Selbstbehalte und die Möglichkeit der
Inanspruchnahme eines weiteren Versicherungsschutzes zur Reduktion des Selbstbehaltes durch den Kunden ergeben sich aus der jeweils gültigen Preis- und Gebührenliste. Die Inanspruchnahme allfälliger Versicherungsleistungen bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters. Die Haftung des Kunden bleibt in allen Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit sowie in den Fällen, die zum Entzug des 
Versicherungsschutzes wegen eines Fehlverhaltens des Kunden oder Fahrtberechtigten führen, in vollem Umfang – auch über die Selbstbehalte hinaus – bestehen. Der Diebstahl von Wertgegenständen aus dem Fahrzeug ist nicht von der bestehenden Versicherung umfasst. Es wird daher ausdrücklich empfohlen, keine Wertgegenstände im Fahrzeug zurückzulassen.
§ 13 Unfälle, Diebstahl & Anzeigepflicht
Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigen Schäden ist der Kunde auf seine Kosten verpflichtet, die Polizei zu rufen, wenn an dem Ereignis ein Dritter als Geschädigter oder möglicher (Mit-)Verursacher beteiligt ist oder fremdes Eigentum, außer dem Mietwagen, beschädigt wurde. Bei Schadensereignissen mit Drittbeteiligung darf der Kunde ein Schuldanerkenntnis erst nach vorheriger Zustimmung des Anbieters abgeben. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter zunächst unverzüglich telefonisch über Schadensereignisse zu informieren und den Anbieter nachfolgend über alle Einzelheiten schriftlich in allen Punkten vollständig und sorgfältig zu unterrichten. Ereignet sich der Schaden im Inland, ohne dass der Kunde hierbei verletzt wurde, hat die schriftliche
Unterrichtung binnen zwei Tagen, im Ausland binnen vier Tagen zu erfolgen. Der Anbieter kann dem Kunden für den mit der Schadensabwicklung verbundenen Aufwand bei einem vom Kunden teilweise oder gänzlich verschuldeten Unfall eine Aufwandspauschale in Höhe der angefallenen Kosten verrechnen.
§ 14 Rückgabe des Fahrzeuges
Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug spätestens mit Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer ordnungsgemäß zurückzugeben. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn das Fahrzeug mit allen übergebenen Papieren, dem zugehörigen Zubehör (z.B. Warnweste, Pannendreieck, Erste-Hilfe-Kasten, Tankkarten, etc.), mit geschlossenen und verriegelten Türen und Fenstern und ausgeschalteten Lichtern abgestellt und der Fahrzeugschlüssel am vorgeschriebenen Ort deponiert wurde. Sofern nicht gesondert gestattet, muss das Fahrzeug am fix zugewiesenen Parkplatz zurückgegeben werden.
Ist der Parkplatz besetzt oder nicht zugängig, muss das Rail&Drive Kundenservice informiert werden - sonst wird dafür eine Gebühr laut aktueller Preis- und Gebührenliste verrechnet. Elektrofahrzeuge gelten als ordnungsgemäß zurückgegeben, wenn sie zusätzlich wieder an die für sie vorgesehene Stromquelle angeschlossen wurden und die Batterie geladen wird.
§ 15 Verspätung
Kann der Kunde den in der Buchung bekannt gegebenen Rückgabezeitpunkt nicht einhalten, muss er die Buchungsdauer vor Ablauf des zunächst vereinbarten Rückgabezeitpunktes verlängern. Ist eine Verlängerung wegen einer nachfolgenden Buchung nicht möglich und kann die ursprüngliche Rückgabezeit tatsächlich durch den Kunden nicht eingehalten werden, ist unverzüglich das Rail&Drive Kundenservice
zu informieren. Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs kann der Anbieter anstelle des ihm konkret entstandenen Schadens eine von der Verspätungsdauer abhängige Schadenspauschale bzw. eine Verspätungsgebühr gemäß gültiger Preis- und Gebührenliste erheben.
§ 16 Technikereinsatz
Verursacht der Kunde einen Technikereinsatz durch nicht sachgemäße Bedienung des Fahrzeugs bzw. der Zugangstechnik oder
durch Nichteinhaltung dieser AGB bzw. des Kundenvertrages (insbesondere bei unzureichender Betankung, Anlassen eines Stromverbrauchers, mehrmalige Eingabe einer falschen Tank-PIN), so trägt der Kunde die Kosten des Einsatzes. Der Anbieter kann in einem solchen Fall zusätzlich einen konkret entstandenen Schaden geltend machen.
§ 17 Zahlungsbedingungen
Dem Kunden werden Entgelte zur Nutzung der Fahrzeuge durch eigene Fahrten und jene von Fahrtberechtigten sowie Servicegebühren gemäß zum Zeitpunkt der Buchung gültiger Preis- und Gebührenliste in Rechnung gestellt, wobei die Ausstellung der Rechnungen mindestens alle 14 Tage erfolgt und diese dem Kunden per E-Mail übermittelt werden. Die dem Kunden übermittelte Rechnung ist sofort nach Erhalt fällig. Nach Eintritt der Fälligkeit haftet der Kunde für Bearbeitungskosten und Verzugszinsen, wobei die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens infolge des Verzugs davon unberührt bleibt.
Eine Änderung der Preis- und Gebührenliste wird dem Kunden mindestens ein Monat vor Inkrafttreten an die von ihm angegebene E-Mailadresse gesendet. Die Anpassungen finden immer zum 1. des darauffolgenden Monats statt und werden auf der Rail&Drive Homepage angekündigt. Für die Abrechnung der Fahrten gelten die sich aus der Buchung ergebende Nutzungsdauer unter Berücksichtigung etwaiger vorzeitiger Rückgaben, Verlängerungen und Verspätungen und die vom Bordcomputer gemessene Wegstrecke als verbindlich. Die Gültigkeit von gewährtem Fahrtguthaben beträgt jeweils 12 Monate, sofern keine kürzere Laufzeit bei Einrichtung des Guthabens mitgeteilt wurde.

Ab März 2021 wird bei Neukunden (ausgenommen Firmenkunden) nur mehr Kreditkartenabbuchung als Zahlungsweg akzeptiert.
Der Kunde hat im Registrierungsprozess sowie jederzeit auf Aufforderung des Anbieters die bei der (Online-)Registrierung angegebene Kreditkarte vorzulegen. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, werden die Miete, alle sonstigen vereinbarten Entgelte über die Kreditkarte des Mieters abgerechnet. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass eine derartige Abrechnung (aufgrund entsprechender Kontodeckung) stets möglich ist. Ist dies nicht der Fall, haftet der Kunde nach Eintritt der Fälligkeit für Bearbeitungskosten und Verzugszinsen, wobei die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens infolge des Verzugs davon unberührt bleibt.
Ist für ein Kundenkonto eine Einzugsermächtigungsverfahren (SEPA-Lastschriftverfahren) hinterlegt, wird basierend auf einem unter Angabe der IBAN und BIC zu erteilenden SEPA-Lastschrift-Mandat der fällige Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen frühestens zum Fälligkeitstag eingezogen. Sollte dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fallen, gilt der nächstfolgende Werktag als Fälligkeitstag. Der Zahlungspflichtige hat für die entsprechende Kontodeckung zu sorgen. Der Kunde verpflichtet sich, geänderte Bankdaten unverzüglich bekannt zu geben.
Für jede nicht eingelöste Rücklastschrift ist der Anbieter berechtigt, die tatsächlich angefallenen Bankspesen zu verrechnen. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Anbieter berechtigt, den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % p.a. über dem jeweils geltenden Basiszinssatz (bei unternehmensbezogenen Geschäften) bzw. in Höhe von 4 % p.a. (bei Verbrauchergeschäften) zu begehren.
Der Kunde verpflichtet sich im Falle des Verzuges, die entstandenen Mahngebühren und Inkassospesen, soweit diese zur
zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen.
Der Anbieter kann seine Ansprüche jederzeit an Dritte abtreten (Inkassodienst). Eine vom Kunden geleistete Kaution oder Anzahlung bzw. Überzahlung ist durch den Anbieter nicht zu verzinsen.

§ 17.1 Zahlungsbedingungen – „wegfinder“
Dem Kunden werden Entgelte zur Nutzung der Fahrzeuge durch eigene Fahrten und jene von Fahrtberechtigten sowie Servicegebühren gemäß zum Zeitpunkt der Buchung gültiger Preis- und Gebührenliste in Rechnung gestellt, wobei die Ausstellung der Rechnungen mindestens einmal monatlich durch die:den Vermittlungspartner:in erfolgt und diese dem Kunden per E-Mail in Form einer Sammelrechnung übermittelt werden. Die dem Kunden übermittelte Rechnung ist sofort nach Erhalt fällig. Nach Eintritt der Fälligkeit haftet der Kunde für Bearbeitungskosten und Verzugszinsen, wobei die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens infolge des Verzugs davon unberührt bleibt.
Eine Änderung der Preis- und Gebührenliste wird dem Kunden mindestens ein Monat vor Inkrafttreten an die von ihm angegebene E-Mailadresse gesendet. Die Anpassungen finden immer zum 1. des darauffolgenden Monats statt und werden auf der ÖBB Rail&Drive Homepage angekündigt. Für die Abrechnung der Fahrten gelten die sich aus der Buchung ergebende Nutzungsdauer unter Berücksichtigung etwaiger vorzeitiger Rückgaben, Verlängerungen bzw. Verspätungen und die vom Bordcomputer gemessene Wegstrecke als verbindlich. Die Gültigkeit von gewährtem Fahrtguthaben beträgt jeweils 12 Monate, sofern keine kürzere Laufzeit bei Einrichtung des Guthabens mitgeteilt wurde. Als Zahlungsmittel werden für den Kunden folgende Möglichkeiten seitens der:des Vermittlungspartner:in angeboten:
Privatkund:innen: alle gängigen Kreditkarten (vorbehaltlich des Angebots des Payment Service Providers) Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, werden die Miete, alle sonstigen vereinbarten Entgelte sowie allfällige Schäden über die Kreditkarte des Kunden abgerechnet. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass eine derartige Abrechnung (aufgrund entsprechender Kontodeckung) stets möglich ist. Ist dies nicht der Fall, haftet der Kunde nach Eintritt der Fälligkeit für Bearbeitungskosten und Verzugszinsen, wobei die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens infolge des Verzugs davon unberührt bleibt.
Firmenkund:innen: SEPA Lastschrift
Ist für ein Kund:innenkonto ein Einzugsermächtigungsverfahren (SEPA-Lastschriftverfahren) hinterlegt, wird basierend auf einem unter Angabe der IBAN und BIC zu erteilenden SEPA-Lastschrift-Mandat der fällige Betrag vom Konto der:des Zahlungspflichtigen frühestens zum Fälligkeitstag eingezogen. Sollte dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fallen, gilt der nächstfolgende Werktag als Fälligkeitstag. Die:Der Zahlungspflichtige hat für die entsprechende Kontodeckung zu sorgen. Der Kunde verpflichtet sich, geänderte Bankdaten unverzüglich bekannt zu geben.
Für jede nicht eingelöste Rücklastschrift ist der Anbieter berechtigt, die tatsächlich angefallenen Bankspesen zu verrechnen. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Anbieter berechtigt, den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % p.a. über dem jeweils geltenden Basiszinssatz (bei unternehmensbezogenen Geschäften) bzw. in Höhe von 4 % p.a. (bei Verbraucher:innengeschäften) zu begehren.
Der Kunde verpflichtet sich im Falle des Verzuges, die entstandenen Mahngebühren und Inkassospesen, soweit diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen.
Der Anbieter kann seine Ansprüche jederzeit an Dritte abtreten (Inkassodienst). Eine vom Kunden geleistete Kaution oder Anzahlung bzw. Überzahlung ist durch den Anbieter nicht zu verzinsen.

§ 18 Aufrechnung
Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus dem Vertragsverhältnis zu.
Gegen Forderungen des Anbieters kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
§ 19 Sonstige Kosten, Gebühren & Verwaltungsstrafen
Das vereinbarte Entgelt laut aktueller Preis- und Gebührenliste umfasst nicht Park- oder Mautgebühren (mit Ausnahme der derzeit gültigen digitalen österreichischen Autobahnvignette) sowie Verwaltungsstrafen. Diese sind ausschließlich vom Kunden zu begleichen und der Anbieter ist schad- und klaglos zu halten.
Für die Bearbeitung von beim Anbieter eingelangten, mit Verwaltungsstrafen in Zusammenhang stehenden Schriftstücken wird die entsprechende Bearbeitungsgebühr laut aktueller Preis- und Gebührenliste fällig. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
Im Falle von Pannen am Fahrzeug die eine Weiterfahrt verhindern, übernimmt der Anbieter die Kosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel bis zur ursprünglichen Zieldestination innerhalb Österreichs. Die Nutzung von Taxis ist explizit ausgenommen.
§ 20 Änderungen AGB
Änderungen
der AGB werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mailadresse bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als vereinbart, wenn der Kunde nicht schriftlich oder per E-Mail innerhalb von vier Wochen ab Einlangen Widerspruch beim Anbieter erhebt. Darauf wird durch den Anbieter bei der Bekanntgabe der geänderten AGB besonders hingewiesen. Die jeweils gültige Fassung der AGB ist auf der Website www.railanddrive.at jederzeit abrufbar. Der Widerspruch des Kunden gilt als wichtiger Grund, der den Anbieter zur außerordentlichen Kündigung des Kundenvertrages gemäß § 21 dieser AGB berechtigt.
§ 21 Vertragsdauer und Sperrung
Der Kundenvertrag wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Davon unberührt bleibt das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung des Kundenvertrages aus wichtigem Grund. Bei Vorliegen von wichtigen Gründen ist der Anbieter neben dem Recht zur außerordentlichen Kündigung auch berechtigt, den Kunden für bestimmte Zeit für Buchungen zu sperren. Der Anbieter informiert den Kunden schriftlich oder per E-Mail über die Dauer und den Grund der Sperre. Als wichtige Gründe gelten insbesondere der Zahlungsverzug, die mangelnde Mithilfe bei der Klärung von Schadensfällen, Nichtvorlage des Originalführerscheins innerhalb einer vom Anbieter gesetzten Frist für die Prüfung des Bestehens bzw. Fortbestehens der Fahrerlaubnis, Verweigerung der Zustimmung zur Geltung geänderter AGB oder wiederholtes, vertragswidriges Verhalten des Kunden im
Sinne des § 24 dieser AGB. Ergibt eine Bonitätsprüfung ein erhöhtes Kundenrisiko/ nicht einwandfreie Bonität, gilt dies ebenfalls als wichtiger Grund, der den Anbieter zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, sofern der Kunde nicht binnen einer vom Anbieter gesetzten, angemessenen Frist die Abrechnung auf Kreditkarte umstellt.
§ 22 Datenschutz
Datenschutzrechtlich Verantwortlicher
Der datenschutzrechtliche Verantwortliche für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die im Zuge des Vertragsabschlusses, der Fahrzeugbuchung und -verwendung durch den Kunden anfallen, ist der Anbieter.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung durch den Anbieter sind in der Datenschutzerklärung unter
www.railanddrive.at/de/datenschutzerklaerung angegeben.
Personenbezogene Daten von Tarifpartnern
Soweit im Rahmen der angeführten Datenverarbeitung personenbezogene Daten von Tarifpartnern (vom Kunden verschiedene fahrtberechtigte Personen, siehe § 2 dieser AGB) verarbeitet werden, ist der Kunde verpflichtet, diesen Personen die Datenschutzerklärung unter
www.railanddrive.at/de/datenschutzerklaerung zur Kenntnis zu bringen.
§ 23 Bonitätsprüfung
Im Zuge der Registrierung holt der Anbieter routinemäßig eine Bonitätsauskunft von einer Wirtschaftsauskunftei (Crif GmbH, Rothschildplatz 3/Top 3.06.B, 1020 Wien, HG Wien, FN200570g) ein. Weist das Ergebnis der Bonitätsprüfung ein erhöhtes Kundenrisiko/ eine nicht einwandfreie Bonität auf, findet eine Überprüfung der Bonitätsauskunft durch einen Mitarbeiter des Anbieters statt (z.B. auf Anzahl der Einträge). Kann nach dieser Überprüfung das Kundenkonto nicht freigegeben werden, wird der Kunde informiert und kann sich in diesem Fall zur Aktualisierung der Bonitätsdaten mit der Wirtschaftsauskunftei in Verbindung setzen, damit das Kundenkonto freigeschalten werden kann.
Darüber hinaus führt der Anbieter eine neuerliche Bonitätsprüfung im Anlassfall durch (z.B. im Falle des Zahlungsverzuges hinsichtlich der Mietentgelte).
Auch in diesem Fall kann bei erhöhtem Kundenrisiko bzw. nicht einwandfreier Bonität eine Überprüfung durch einen Mitarbeiter des Anbieters erfolgen (z.B. auf Anzahl der Einträge).
Auf das außerordentliche Kündigungsrecht des Anbieters nach § 21 dieser AGB wird ausdrücklich hingewiesen.
§ 24 Pönale
In folgenden Fällen vertragswidrigen Verhaltens ist der Anbieter berechtigt, eine Aufwands- und
Kostenpauschale in Höhe von EUR 250,- einzuheben: Fahrten ohne Buchung, unberechtigte Weitergabe der Fahrzeug-Zugangsberechtigung, Überlassen des Fahrzeugs an Nichtberechtigte, verspätete Fahrzeugrückgabe iSd § 15 dieser AGB, missbräuchliche Benutzung von Tankkarten sowie nicht ordnungsgemäße Rückgabe iSd § 14 dieser AGB. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
§ 25 Sonstige Bestimmungen
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Regelungen des österreichischen IPRG und des UN-Kaufrechtsabkommens.
Allfällige Rechtsgeschäftsgebühren, die ihren Ursprung in der Vereinbarung oder diesen AGB finden, trägt der Kunde.
Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Vereinbarung und dieser AGB berühren deren Gültigkeit im Übrigen nicht.
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem bestehenden Vertragsverhältnis wird sofern rechtlich möglich als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart.
Die Kunden verpflichten sich zur Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, wie insbesondere StVO, FSG, KFG, etc.
Für Kunden die iSd § 1 Abs 1 Z 2 KSchG Verbraucher sind, gelten diese AGB soweit sie im KSchG ihre Deckung finden.

Rail Equipment GmbH & Co KG, Operngasse 24, 1040 Wien, FN 239061 k, HG Wien, UID ATU57524744, DVR: 3002131, Persönlich haftende Gesellschafterin: Rail Equipment GmbH, Operngasse 24, 1040 Wien, FN 238496f, HG Wien